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29.04.2016  Lok 99 7232 aus Meiningen zurück

In der neusten Pressemitteilung vom 29. April 2016 hat die Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) informiert, dass die Dampflok 99 7232 am Morgen dieses Tages aus dem Dampf­lok­werk Meiningen (DLW) kommend wieder in Wernigerode eingetroffen ist.
Im DLW wurde an der Lok eine Hauptuntersuchung (HU)1 durchgeführt. Aus der Pressemitteilung geht nicht eindeutig hervor, ob nur eine HU des Fahrwerks oder – wahrscheinlicher – eine HU sowohl des Fahrwerks als auch des Kessels erfolgte.
Erfahrungsgemäß sind noch einige kleine Nacharbeiten und eine Probefahrt notwendig, bevor die HU als abgeschlossen gilt und die Lok wieder in den Park der betriebs­fähigen Trieb­fahr­zeuge eingegliedert werden kann.

Aufgrund des Lokmangels gab die Deutsche Reichsbahn (DR) der DDR Anfang der 1950er Jahre beim VEB Lokomotivbau „Karl Marx“ Babelsberg (LKM) die Entwicklung und den Bau von Dampfloks für den Einsatz auf der Harzquerbahn, der Brockenbahn, der Strecke Eisfeld – Schönbrunn (Thüringen) und der Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn (GMWE) in Auftrag.
Die Lok 99 232 war die erste Maschine der BR 9923-24, welche 1955 in Wernigerode angeliefert wurde.2
Bei der Einführung der EDV-Nummern durch die DR im Jahr 1970 wurde aus der Loknummer 99 232 die Loknummer 99 7232.
Seit 1993 ist Lok 99 7232 Eigentum der HSB.
Die Lok 99 7232 ist die erste Lok der HSB, die 2003/2004 bei einer HU im DLW einen neuen Rahmen und neue Dampfzylinder erhielt.



Wann welche schmalspurige Eisenbahnfahrzeuge eine (Haupt-)Untersuchung erhalten muss, ist in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) festgelegt:
§ 32 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge

(3)
Eine Untersuchung ist mindestens alle sechs Jahre durchzuführen; die Frist zwischen zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen darf jedoch mehrmals bis zu einem Jahr auf höchstens acht Jahre verlängert werden, wenn festgestellt ist, daß der Zustand des Fahrzeugs dies zuläßt.

Im § 33 der ESBO wird auf den gleichnamigen Paragraphen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verwiesen, worin u. a. die Untersuchungfristen von Dampf­lok­kesseln festgelegt sind:
§ 33 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge

(2)
Mit dem Fahrzeug fest verbundene Dampfkessel sind planmäßig wiederkehrend alle drei Jahre einer inneren Prüfung zu unterziehen; diese Frist darf auf höchstens vier Jahre verlängert werden, wenn es der Zustand der Dampfkessel zuläßt. Eine innere Prüfung ist vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich, wenn der Dampfkessel länger als zwei Jahre außer Betrieb war. In jedem Kalenderjahr ist - außer bei Lokomotivdampfkesseln und Heizdampfkesseln mit automatischer Regelung - eine äußere Prüfung durchzuführen.

Weitere Informationen zu Untersuchungen sind im Abkürzungsverzeichnis unter den Instand­set­zungs­stufen L0 ff. zu finden.
Die erste fertiggestellte Lok der BR 9923-24 – Lok 99 231 – kam erst später nach Wernigerode, da sie auf der Leipziger Frühjahrsmesse ausgestellt wurde.

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