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zu Strecke und Fahrplan

14.04. 2010  Geplante Baumaßnahmen im Bereich der Selketalbahn 2010

Die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) veröffentlichte Mitte April in einem Artikel Informationen zu Baumaßnahmen, die 2010 im Bereich der Selketalbahn geplant sind. Als Quelle diente ein Gespräch mit den Obersten Betriebsleiter (OBL) der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) Herrn Bauer.
In der zweiten Jahreshälfte soll damit begonnen werden, den Oberbau auf dem Abschnitt Stiege – Hasselfelde zu erneuern. Aufgrund des verschlissenen Oberbaus befinden sich auf diesem Streckenabschnitt zahlreiche Langsamfahrstellen. Das heißt, die Züge dürfen stellenweise nur noch mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h fahren. Dadurch beträgt die Fahrzeit zwischen Stiege und Hasselfelde derzeit 21 Minuten für knapp 5 km Entfernung. Wegen der begrenzt verfügbaren Finanzmittel, die auch für andere Baumaßnahmen aufgeteilt werden müssen, will die HSB in diesem Jahr zunächst 1000 m Gleis erneuern. Die HSB plant, die Oberbausanierung in den nächsten Jahren fortzusetzen. Damit die Baukosten geringer ausfallen, wird die Strecke komplett gesperrt, statt die Arbeiten nur während der nächtlichen Betriebsruhe auszuführen.
Bedingt durch die schweren Schotterzüge zwischen dem Anschluss Harzer Hartsteinwerke Unterberg und dem Bahnhof Eisfelder Talmühle, ist auf diesem Streckenabschnitt ein erhöhter Verschleiß des Oberbaus festzustellen. Deshalb plant die HSB für 2010 die Sanierung von 400 m Gleis. Dort sollen die Gleisbauarbeiten auf die nächtliche Betriebsruhe beschränkt bleiben. Pro Nacht können auf diese Weise 30 m bis 50 m Gleis erneuert werden.
Im Rahmen des Ausbaus der Landstraße L239 Quedlinburg – Bad Suderode als Bestandteil der neuen Ortsumgehung Quedlinburg wird der Bahnübergang am Haltepunkt Quedlinburg-Quarmbeck erneuert und mit neuer Bahnübergangssicherungstechnik ausgerüstet.
Ebenfalls noch im Jahr 2010 beabsichtigt die HSB, den nicht technisch gesicherten Bahnübergang der Landstraße L243 Gernrode – Harzgerode am Haltepunkt Sternhaus Haferfeld zu einem technisch gesicherten Bahnübergang (mit Halbschranken und Lichtzeichen) umzubauen.

Die zahlreichen fachlichen Mängel des Zeitungsartikels sollen nicht unkommentiert bleiben.
Da der Verfasser immer von „Gleisen“ schreibt, erweckt er damit den falschen Eindruck, dass es sich bei den Strecken um zwei- bzw. mehrgleisige Bahnstrecken handelt. Im Netz der Harzer Schmalspurbahnen (HSSB) gibt es jedoch keine mehrgleisigen Strecken. Zwischen den Bahnhöfen liegt nur ein Streckengleis.
Als unbedarfter Leser könnte man aus der Formulierung „Der Ausbau ist nicht nur aus Sicht der Verkehrssicherheit notwendig, sondern auch, weil die Genehmigung aus dem Einigungsvertrag für Altanlagen mit Andreaskreuz und Blinklicht zum Jahresende ausläuft, erklärt Jörg Bauer.“ entnehmen, dass am Bahnübergang Haltepunkt Quedlinburg-Quarmbeck die Verkehrssicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Sicherheit der älteren Technik wird nur deshalb als geringer eingeschätzt, weil Verkehrsteilnehmer aus den alten Bundesländern ja keine Andreaskreuze mit einem roten Blinklicht in der Mitte kennen. Bei den Bahnübergängen in den alten Bundesländern, welche mit rotem Blinklicht gesichert sind, ist das Blinklicht in einer separaten, schwarzen Tafel über den Andreaskreuzen angeordnet. Gemäß Einigungsvertrag liefen am 31. Dezember 1993 die Sonderregelungen für das Gebiet der neuen Bundesländer aus und ab 1.&nbabbrabbrabbrabbrsp;Januar 1994 sind die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze vollständig anzuwenden. Für den Bereich Eisenbahn bedeutet das: Für Eisenbahnen gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Da in der EB0 keine Andreaskreuze mit Blinklicht als Sicherung an Bahnübergängen vorgesehen sind, müssen die Bahnübergänge mit „Andreaskreuz mit integriertem Blinklicht“ umgerüstet werden. Das betrifft die vom VEB Werk für Signal- und Sicherungstechnik Berlin (WSSB) gebauten Bahnübergänge vom Typ HL 64b, HS 64b, HL 64c, HS 64c und HS 64 Automatik (HL = Haltelichtanlage; HS = Halbschrankenanlage) im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn. Das Bundesministerium für Verkehr verlängerte am 19. August 1993 die Frist für die „Sonderbauform Andreaskreuz mit integriertem Blinklicht“ um 10 Jahre. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde am 27. November 2003 die Frist nochmals bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Interessenten sei die Antwort des Bundestages auf eine Anfrage zu der Thematik zum Lesen empfohlen.
In dem Satz „Auf die Nachfrage, ob auch ein Überweg für die Straße möglich gewesen wäre, schätzt […]“ ist der Begriff (Fußgänger-)„Überweg“ deplatziert. Aus dem Zusammenhang lässt sich schließen, dass der Verfasser eigentlich „Eisenbahnüberführung“ bzw. „Straßenüberführung“ (Brücke) gemeint hat.
Der Autor des Artikels in der MZ liegt mit seiner Verwendung des Begriffs „Unterbau“ völlig falsch. Von den Schienen bis hinab zum Gleisbett (bei den HSSB i. d. R. als Schotterbett ausgeführt) gehören die Bestandteile des Bahnkörpers zum Oberbau.
In dem Satz „Sonst sind meist, je nach Radius der Kurven, zwischen 30 und 40 km / h möglich.“ sind – abgesehen von der falschen Schreibweise der Maßeinheit für Geschwindigkeit – zwei Fehler enthalten. Da Eisenbahnfahrzeuge kein Lenkrad haben – als spurgeführtes Verkehrsmittel ist das überflüssig –, fahren diese nicht um Kurven sondern in (Gleis-)Bögen. Unabhängig von den Bogenradien der Gleise sind bei intaktem Oberbau höhere Geschwindigkeiten durchaus „möglich“. Die oberen Grenzen ergeben sich aus den gesetzlichen Regeln und aus den Vorschriften. In den Gleisbögen wird die Streckenhöchstgeschwindigkeit nicht nur wegen der Entgleisungssicherheit begrenzt. Man möchte den Reisenden aus Komfortgründen auch nicht zu hohe Fliehkräfte zumuten. Selbst auf geraden Streckenabschnitten gelten bestimmte Grenzen für die Höchstgeschwindigkeit. Der Bremsweg eines Zuges ist abhängig von der Geschwindigkeit. Der Abstand von Signalen zu Gefahrenpunkten und der Abstand von Einschaltkontakten vor Bahnübergängen muss bei höheren Geschwindigkeiten vergrößert werden. Das ergibt aber keinen Sinn, wenn die eingesetzten Triebfahrzeuge ohnehin nur maximal mit 50 km/h fahren dürfen.

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Pressemitteilungen:

Gleisbau bei Stiege und neuer Bahnübergang bei Quarmbeck (Mitteldeutsche Zeitung vom 14.04. 2010) (PDF-Datei)


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