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22.05.2013  Aktuelles zu HSB, Landkreis Nordhausen, …

Die von Birgit Keller – Landrätin des Landkreis Nordhausen – auf der Sitzung des Kreistags im April 2013 eingereichte Beschlussvorlage zum Ausscheiden des Landkreises als Gesellschafter der HSB hat einiges ausgelöst (siehe Meldung vom 18.04.2013). In dieser Kurzmeldung sind einige Informationen aus Presseveröffentlichungen der letzten Tage zusammengestellt.

Auf der Sitzung des Kreistags am 28. Mai 2013 wird offensichtlich nicht über den Ausstieg des Landkreises Nordhausen als Gesellschafter der Harzer Schmalspurbahnen GmbH abgestimmt. Auf der nicht öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 14.05.2013 wurde einstimmig beschlossen, dass die Beschlussvorlage überarbeitet werden muss (siehe Goslarsche Zeitung vom 15.05.2013). Die Entscheidung über den Ausstieg als Gesellschafter wird verschoben. Statt dessen soll über einen an die HSB gerichteten Forderungenkatalog entschieden werden. Landrätin Birgit Keller soll dann im ersten Halbjahr 2014 berichten, wiefern die HSB die Forderungen erfüllt hat. Davon abhängig soll geprüft werden, ob der Landkreis Nordhausen weiter Gesellschafter bleibt.
Im Artikel der Neuen Nordhäuser Zeitung (nnz) vom 17.05.2013 sind die Forderungen des Landkreises nachzulesen.

In einem Artikel vom 15. Mai 2013 informierte die Thüringer Allgemeine (TA), dass der Oberbürgermeister von Nordhausen, Dr. Klaus Zeh ab Juni Aufsichtsratsvorsitzender der HSB sein wird, weil der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Emmrich im Juni Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes wird und deshalb den Posten als Landrat des Harzkreises und als Aufsichtsratsvorsitzender der HSB verlässt. Einen Tag später hat die Thüringer Allgemeine (TA) die Angaben korrigiert. Aufsichtsratsvorsitzender der HSB wird der Nachfolger von Dr. Emmrich als Landrat des Harzkreises. Der Nordhäuser Oberbürgermeister übernimmt lediglich den Posten im Aufsichtsrat der HSB von seinem Stellvertreter Matthias Jendricke. Der Stadtrat begründet diesen Schritabbrabbrt mit der Erhöhung des Gewichts der Stadt in der Diskussion um die HSB. Fakt ist aber, dass Matthias Jendricke wegen einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft beurlaubt wurde.

Der Vorstand des Nordhäuser Unternehmerverbandes (NUV) bekennt sich in einer Pressemitteilung zur „Harzer Schmalspurbahn“. Gleichzeitig stellt der NUV aber Forderungen an die HSB und wirft der Geschäftsführung der HSB zu starke Ausrichtung auf Sachsen-Anhalt zum Nachteil von Thüringen vor.
In dem Artikel der Thüringer Allgemeinen (TA) vom 21.05.2013 ist des Weiteren zu lesen, dass Landtagsabgeordneter Egon Primas (CDU) anregte, dass die Harzer Schmalspurbahnen GmbH künftig über neue Finanzierungsmodelle bei der Erneuerung der Eisenbahn-Sicherungstechnik nachdenken soll. Konkret geht es dabei um die Modernisierung der technisch gesicherten Bahnübergänge. Die Anregung zeugt von fehlendem Wissen.1


Quellenangaben:

Unternehmerverband spricht sich gegen HSB-Ausstieg aus (Thüringer Allgemeine – TA vom 03.05.2013)
Zukunft der Harzer Schmalspurbahnen ungewiss (Mitteldeutsche Zeitung – MZ vom 14.05.2013)
Die Zukunft der Harzer Schmalspurbahnen ist ungewiss (DPA) (Thüringer Allgemeine – TA vom 14.05.2013)
Nordhausen scheint der Harzbahn doch treu zu bleiben (Goslarsche Zeitung vom 15.05.2013)
Nordhausen: Zeh rückt in Aufsichtsrat der HSB GmbH (Thüringer Allgemeine – TA vom 15.05.2013)
Jendricke fliegt aus dem Aufsichtsrat der HSB (Thüringer Allgemeine – TA vom 16.05.2013)
Harzer Schmalspurbahnen: Nordhausens Rückzug vom Rückzug (Goslarsche Zeitung vom 17.05.2013)
Vom Donner zum Krepierer (Neue Nordhäuser Zeitung – nnz vom 17.05.2013)
Bekenntnis zur Harzer Schmalspurbahn (Thüringer Allgemeine – TA vom 21.05.2013)
NUV macht mobil für HSB (Neue Nordhäuser Zeitung – nnz vom 21.05.2013)



Im Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EKrG) ist im § 13 festgelegt, wer bei Baumaßnahmen zur Modernisierung welche Kosten tragen muss. Je ein Drittel der Kosten müssen das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der Straßenbaulastträger und bei Eisenbahnen des Bundes der Bund, bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) das Land übernehmen. Die HSB muss sich an das Gesetz halten und darf keine eigenen Finanzierungsmodelle erfinden. Die Bahnübergänge modernisiert die HSB nicht grundlos. Andreaskreuze mit integriertem roten Blinklicht entsprechen nicht den in der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EB0) § 11 gesetzlich abbrabbrfestgelegten Vorschriften für Bahnübergänge. Für die von der Deutschen Reichsbahn (DR) gebauten Bahnübergänge mit Blinklicht wurden befristete Ausnahmegenehmigungen erlassen. Bis zum Auslauf der Ausnahmegenehmigungen müssen die entsprechenden Bahnübergänge entweder modernisiert oder beseitigt werden.

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